Geschäftsführung
Die Geschäftsführung des Unitas-Verbandes erledigt die laufenden Geschäfte des Verbandes und ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Sie leitet die Geschäftsstelle sowie den gesamten Unitas-Verband, das heißt sie vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.