Osnabrück
Einladung zur 147. Generalversammlung
Der Vorstand und die Unitas Sugambria laden zur 147. Generalversammlung des Unitas-Verbandes vom 24.05.-26.05.2023 nach Osnabrück ein.
Die Schöpfung bewahren – Klimafrieden schaffen
Untenstehend einige Informationen.
Uhrzeit | Veranstaltung | Ort |
---|---|---|
Freitag, 24.05.2024 | ||
12:00 | Tagungsbüro/Anmeldung zur GV | Stadthalle Osnabrück |
14:00 | 1. Plenarsitzung | Stadthalle Osnabrück |
15:30 | Kaffeepause | Stadthalle Osnabrück |
16:00 | Getrennte Sitzungen AHB/HDB/Aktiventag | Stadthalle Osnabrück |
18:30 | Hl. Messe zur Eröffnung der 147. Generalversammlung | Dom St. Peter Osnabrück |
ab 19:30 | Begrüßungsabend | Hausbrauerei Rampendahl, Hasestr. 35 |
ab 20:30 | Ausklang auf dem Unitas-Haus | Natruper Str. 4 |
Samstag, 25.05.2024 | ||
8:30 | Verbandsmesse | Kleine Kirche, Große Domsfreiheit 6 |
10:00 | 2. Plenarsitzung | Stadthalle Osnabrück |
12:30 | Mittagessen | Innenstadt Osnabrück |
14:00 | 3. Plenarsitzung | Stadthalle Osnabrück |
15:30 | Kaffeepause | Stadthalle Osnabrück |
16:00 | 4. Plenarsitzung | Stadthalle Osnabrück |
17:30 | Ende der Sitzungen | |
17:00 - 19:30 | Chargenessen und Aktivenessen | Jugendherberge |
19:00 | Wix-Transport JH/Stadthalle |
|
20:15 | Festkommers | Stadthalle Osnabrück |
23:30 | Transfer für Chargen zur JH | Stadthalle Osnabrück |
ab 23:30 | Ausklang auf dem Unitas-Haus | Natruper Str. 4 |
Sonntag, 26.05.2024 | ||
10:00 | hl. Messe | Dom St. Peter Osnabrück |
12:00 | Ende der Generalversammlung |
Anmeldeinformationen
Anmeldung Aktive
Die Anmeldung erfolgt über ein vereinfachtes Online-Anmeldeverfahren unter Anmeldung zur 147. Generalversammlung
. Jeder Verein meldet seine Aktiven in einer Anmeldung an, AHHD können sich persönlich anmelden. Die Anmeldung wird nach Eingang per E-Mail bestätigt.
Die Anmeldefrist endet am 21. April 2024. Jede Anmeldung ist erst nach erfolgter Überweisung des Teilnehmerbetrags und der Kaution wirksam.
Bitte gebt bei der Anmeldung gesondert an:
• Ob ihr eine Chargen-Abordnungen für den Festkommers und die Abschlussmesse stellt
• Ob ihr als Konzelebranten oder Messdiener an den Gottesdiensten teilnehmt (eine Meldung im Tagungsbüro vor Ort ist dazu ebenfalls möglich)
• Ob eine Kinderbetreuung während der Plenarsitzungen gewünscht ist (verbindlich)
Anmeldefrist
Anmeldefrist ist der 21.04.2024
Die Frist ist relevant für eine gültige Anmeldung sowie Abmeldungen bei Aktivenvereinen und Einbehalt der Kaution. Details hierzu werden in der unitas 1/2024 erläutert und sind aus den vergangenen Jahren bekannt.
Allgemeines
Unterbringungsempfehlung
Für die Hohen Damen und Alten Herren verweisen wir auf das in der Nähe des Tagungsorts befindliche Hotel (Fußweg max. 10 Minuten):
Vienna Hotel Easy Osnabrück,
Neuer Graben 39, 49074 Osnabrück, Telefon 0541-56954-111,
reservation.easy-osnabrück@viennahouse.com
Datenschutzhinweise
Es gelten die Datenschutz-Hinweise entsprechend Informationspflicht der DSGVO. Diese können hier (www.unitas.org/dsgvo-information ) heruntergeladen werden.
Während der Veranstaltung werden zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit u.U. Fotografien angefertigt. Bitte beachte hierzu die Datenschutz-Erläuterungen, die hier (www.unitas.org/dsgvo-fotografie ) heruntergeladen werden können.
Satzungsgemäße Hinweise
Gemäß der Verbandssatzung sind Anträge zur Generalversammlung bis zum 28. März 2024 in schriftlicher und elektronischer Ausfertigung in der Verbandsgeschäftsstelle (Postfach: 20 21 80, 41552 Kaarst) einzureichen. Den Anträgen sind eine Begründung sowie eine Protokollabschrift über den Beschluss des Antrages durch das jeweilige Gremium beizufügen. Teilnahmeberechtigt an den Plenarsitzungen sind alle Verbandsmitglieder (Vereine / § 4 VS) des Unitas-Verbandes und deren Mitglieder. Stimmberechtigt bei den Plenarsitzungen ist gem. § 10 (7) VS je ein bevollmächtigter Vertreter eines aktiven Studentenvereins oder eine bevollmächtigte Vertreterin eines Studentinnenvereins, des Weiteren je ein bevollmächtigter Vertreter eines Altherrenvereins bzw. eine bevollmächtigte Vertreterin eines Hohedamenvereins. Jeder offizielle Vertreter ist nur für einen Verein stimmberechtigt.
Die Meldung aller offiziellen Vertreter muss bis zum 21. April 2024 an die Verbandsgeschäftsstelle erfolgen. Die entsprechenden Formulare werden zeitnah zugeschickt.