Osnabrück

Urheber Moritz Faehse, Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0

Einladung zur 147. Generalversammlung

 

Der Vorstand und die Unitas Sugambria laden zur 147. Generalversammlung des Unitas-Verbandes vom 24.05.-26.05.2023 nach Osnabrück ein.

Die Schöpfung bewahren – Klimafrieden schaffen

Untenstehend einige Informationen.

 

Programmablauf
Uhrzeit Veranstaltung Ort
  Freitag, 24.05.2024  
12:00 Tagungsbüro/Anmeldung zur GV Stadthalle Osnabrück
14:00 1. Plenarsitzung Stadthalle Osnabrück
15:30 Kaffeepause Stadthalle Osnabrück
16:00 Getrennte Sitzungen AHB/HDB/Aktiventag Stadthalle Osnabrück
18:30 Hl. Messe zur Eröffnung der 147. Generalversammlung Dom St. Peter Osnabrück
ab 19:30 Begrüßungsabend Hausbrauerei Rampendahl, Hasestr. 35
ab 20:30 Ausklang auf dem Unitas-Haus Natruper Str. 4
  Samstag, 25.05.2024  
8:30 Verbandsmesse Kleine Kirche, Große Domsfreiheit 6
10:00 2. Plenarsitzung Stadthalle Osnabrück
12:30 Mittagessen Innenstadt Osnabrück
14:00 3. Plenarsitzung Stadthalle Osnabrück
15:30 Kaffeepause Stadthalle Osnabrück
16:00 4. Plenarsitzung Stadthalle Osnabrück
17:30 Ende der Sitzungen  
17:00 - 19:30 Chargenessen und Aktivenessen Jugendherberge
19:00 Wix-Transport
JH/Stadthalle
 
20:15 Festkommers Stadthalle Osnabrück
23:30 Transfer für Chargen zur JH Stadthalle Osnabrück
ab 23:30 Ausklang auf dem Unitas-Haus Natruper Str. 4
  Sonntag, 26.05.2024  
10:00 hl. Messe Dom St. Peter Osnabrück
12:00 Ende der Generalversammlung  

Anmeldeinformationen

Anmeldung Aktive

Die Anmeldung erfolgt über ein vereinfachtes Online-Anmeldeverfahren unter Anmeldung zur 147. Generalversammlung . Jeder Verein meldet seine Aktiven in einer Anmeldung an, AHHD können sich persönlich anmelden. Die Anmeldung wird nach Eingang per E-Mail bestätigt.
Die Anmeldefrist endet am 21. April 2024. Jede Anmeldung ist erst nach erfolgter Überweisung des Teilnehmerbetrags und der Kaution wirksam.
Bitte gebt bei der Anmeldung gesondert an:
• Ob ihr eine Chargen-Abordnungen für den Festkommers und die Abschlussmesse stellt
• Ob ihr als Konzelebranten oder Messdiener an den Gottesdiensten teilnehmt (eine Meldung im Tagungsbüro vor Ort ist dazu ebenfalls möglich)
• Ob eine Kinderbetreuung während der Plenarsitzungen gewünscht ist (verbindlich)

Anmeldefrist

Anmeldefrist ist der 21.04.2024

Die Frist ist relevant für eine gültige Anmeldung sowie Abmeldungen bei Aktivenvereinen und Einbehalt der Kaution. Details hierzu werden in der unitas 1/2024 erläutert und sind aus den vergangenen Jahren bekannt.

Allgemeines

Unterbringungsempfehlung

Für die Hohen Damen und Alten Herren verweisen wir auf das in der Nähe des Tagungsorts befindliche Hotel (Fußweg max. 10 Minuten):
Vienna Hotel Easy Osnabrück,
Neuer Graben 39, 49074 Osnabrück, Telefon 0541-56954-111,
reservation.easy-osnabrück@viennahouse.com

Datenschutzhinweise

Es gelten die Datenschutz-Hinweise entsprechend Informationspflicht der DSGVO. Diese können hier (www.unitas.org/dsgvo-information ) heruntergeladen werden.

Während der Veranstaltung werden zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit u.U. Fotografien angefertigt. Bitte beachte hierzu die Datenschutz-Erläuterungen, die hier (www.unitas.org/dsgvo-fotografie ) heruntergeladen werden können.

Satzungsgemäße Hinweise

Gemäß der Verbandssatzung sind Anträge zur Generalversammlung bis zum 28. März 2024 in schriftlicher und elektronischer Ausfertigung in der Verbandsgeschäftsstelle (Postfach: 20 21 80, 41552 Kaarst) einzureichen. Den Anträgen sind eine Begründung sowie eine Protokollabschrift über den Beschluss des Antrages durch das jeweilige Gremium beizufügen. Teilnahmeberechtigt an den Plenarsitzungen sind alle Verbandsmitglieder (Vereine / § 4 VS) des Unitas-Verbandes und deren Mitglieder. Stimmberechtigt bei den Plenarsitzungen ist gem. § 10 (7) VS je ein bevollmächtigter Vertreter eines aktiven Studentenvereins oder eine bevollmächtigte Vertreterin eines Studentinnenvereins, des Weiteren je ein bevollmächtigter Vertreter eines Altherrenvereins bzw. eine bevollmächtigte Vertreterin eines Hohedamenvereins. Jeder offizielle Vertreter ist nur für einen Verein stimmberechtigt.

Die Meldung aller offiziellen Vertreter muss bis zum 21. April 2024 an die Verbandsgeschäftsstelle erfolgen. Die entsprechenden Formulare werden zeitnah zugeschickt.


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