Karlsruhe (Ständehausstraße 4, 76133 Karlsruhe)

Karlsruher Schloss
Karlsruher Schloss im Wasserspiegel des Karl-Friedrich-Denkmals, (c) Ingo Gabriel

Einladung zur 146. Generalversammlung

Logo der 146. Generalversammlung 2023 in Karlsruhe

Der Vorstand und die Karlsruher Unitarier laden zur 146. Generalversammlung des Unitas-Verbandes vom 18.05.-21.05.2023 nach Karlsruhe ein.

Wie gerecht ist Recht? – Grundgesetz und ethischer Anspruch

Untenstehend einige Informationen zu Anmeldung, Mobilität und Rahmenprogramm.

Die Organisatoren und die gesamte Unitas Franco-Alemannia freuen sich auf die unitarischen Gäste und wünschen Euch allen eine gute und angenehme Anreise in die Fächerstadt Karlsruhe, Badens Hauptstadt und Stadt des Rechts.

Unsere Experten

Für die Podiumsdiskussion zum Thema „Brauchen wir Kinderrechte im Grundgesetz?“ und für den Festkommers mit einer Festrede zum Thema „Die Würde des Menschen ist unantastbar - Beobachtungen nach (bald) 75 Jahren Grundgesetz“ konnten ausgesprochene Experten gewonnen werden.

Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts a.D.

Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert

Präsident des Bundesverwaltungsgerichts a.D.

Festredner des Festkommerses am Samstagabend in der Badnerlandhalle in Karlsruhe-Neureut ist Bundesbruder Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts a.D. Das Thema seiner Festrede lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar, Beobachtungen nach (bald) 75 Jahren Grundgesetz“. Seit 1975 ist er Mitglied der Unitas Eckhardia Freiburg (Philistrierung 1982). Seine richterlichen und lehrenden Tätigkeiten unterstreichen zum einen seine wissenschaftliche Reputation und zum anderen seine Kompetenz für das Thema der Festrede. Der Stadt Karlsruhe ist er durch seine langjährige Tätigkeit als Richter zudem sehr verbunden.

Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof,Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a.D.

Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof

Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a.D.

Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof war über viele Jahre Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und ist jetzt im Ruhestand. Seit 1971 ist er Mitglied in der KDStV Hercynia Freiburg im Breisgau sowie von 1973-1974 und dann seit 2011 auch Mitglied der KDStV Ferdinandea-Prag zu Heidelberg. 2007 wurde er zum Richter des Bundesverfassungsgerichts berufen, an dem er 2010–2018 auch Vizepräsident war. Mit seiner fachlichen Expertise als Verfassungsrichter, seinen Erfahrungen beim sogenannten Kopftuchstreit sowie seiner Auffassung, man solle die Hände weglassen vom Grundgesetz wird er in der Podiumsdiskussion eine wichtige Position einnehmen.

Linda Zaiane-Kuhlmann, Leiterin Koordinierungsstelle Kinderrechte beim Deutsches Kinder-hilfswerk e.V.

Linda Zaiane-Kuhlmann

Leiterin Koordinierungsstelle Kinderrechte beim Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Frau Linda Zaiane-Kuhlmann ist offiziell „vertretungsberechtigte Person des Deutschen Kinderhilfswerkes e.V.“. Sie leitet dort die Koordinierungsstelle Kinderrechte. In dieser Funktion und im Namen des Deutschen Kinderhilfswerkes kritisiert sie 2022 im Vorfeld der Anhörung der Bundesregierung vor dem UN-Kinderrechtsausschuss die mangelhafte Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Bei der gesellschaftlichen Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen und der nachhaltigen Absicherung von Qualität und Chancengleichheit im Bildungssystem sieht das Deutsche Kinderhilfswerk nach wie vor große Leerstellen. Ihre Beitrag zur Podiumsdiskussion wird wichtige Impulse liefern.

Reinhard Prenzlow, Verfahrensbeistand im Familienrecht

Reinhard Prenzlow

Verfahrensbeistand im Familienrecht

Reinhard Prenzlow ist 1. Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Verfahrensbeistandschaft Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche e. V. in Berlin. Als Verfahrensbeistand, Ergänzungspfleger und Einzelvormund ist er in Hannover tätig. Derzeit ist er Präsident des IF-Kind (Internationales Forum Kindesinteressenvertretung D/Ö/Ch/I). In seinem Beitrag für die „Caritas“ (Ausgabe 21/2014) erläutert er, dass ein Kind kein Streitobjekt ist und sein gutes recht auf Beistand hat. Seine Meinung und Darstellung der Notwendigkeit, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, bringt insbesondere die Betroffenen-Sicht in die Diskussion.

Dr. iur. Axel Isak, Leiter der Staatsanwaltschaft Baden-Baden

Dr. iur. Axel Isak

Leiter der Staatsanwaltschaft Baden-Baden

Dr. iur. Axel Isak ist Leiter der Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Seit 1983 ist er Mitglied in der Unitas Freiburg (Philistrierung 1988 bei der Unitas Rheno-Danubia (Freiburg). An der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg studierte er Rechtswissenschaften. Nach seinem Referendariat in Freiburg arbeitete er als Richter beim Landgericht bzw. Amtsgericht Karlsruhe (große Strafkammer und Zivilrecht). Nach verschiedenen Stationen in der Staatsanwaltschaft übernahm er 2012 die Leitung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Er wird sich der Herausforderung stellen, den Meinungs- und Positionsaustausch in der Podiumsdiskussion zu moderieren.

Anmeldeinformationen

Anmeldung Aktive

Die Anmeldung erfolgt über ein vereinfachtes Online-Anmeldeverfahren unter Anmeldung zur 146. Generalversammlung 2023 . Jeder Verein meldet seine Aktiven/Gäste in einer Anmeldung an. Die Anmeldung wird nach Eingang von der Verbandsgeschäftsstelle geprüft und schriftlich per E-Mail bestätigt.

Vereine, die sich über andere Vereine anmelden, gelten als nicht angemeldet und können bei der Vergabe von Schlafgelegenheiten sowie beim Chargieren bei Kommers und Pontifikalamt nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Vereine, die durch Alte Herren oder Hohe Damen angemeldet werden.

Die anmeldende Person ist Ansprechpartner für die Verbandsgeschäftsstelle (VGS) und die Organisatoren. Das heißt: Nur eine Anmeldung pro Verein für alle Teilnehmer eines Vereins. Der Gesamtbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Die ggf. Rücküberweisung der Kautionen erfolgt auf das im System hinterlegte Konto des Aktivenvereins (bzw. auf das Konto, das bei der VGS hinterlegt ist!).

Anmeldung Alte Herren, Hohe Damen und deren Gäste

Jeder Alte Herr und jede Hohe Dame kann sich online unter Anmeldung zur 146. Generalversammlung 2023  anmelden oder das in der unitas 1/2023 abgedruckte Formular benutzen (die einzelnen Beiträge siehe Beitragstabelle). Die Anmeldung wird nach Eingang von der Verbandsgeschäftsstelle geprüft und schriftlich per Email bestätigt.

Anmeldefrist

Anmeldefrist ist der 16.04.2023

Die Frist ist relevant für eine gültige Anmeldung sowie Abmeldungen bei Aktivenvereinen und Einbehalt der Kaution. Details hierzu werden in der unitas 1/2023 erläutert und sind aus den vergangenen Jahren bekannt.

Allgemeines

Teilnahme an Veranstaltungen

Zu den meisten Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich (siehe Beitragstabelle). Ohne eine Anmeldung ist eine Teilnahme an den Programmpunkten nicht möglich, da die Kapazitäten anhand der Anmeldungen ausgerichtet werden.

Wir weisen darauf hin, dass es keinen fixen Kostenbeitrag für den Begrüßungsabend gibt. Für das Buffet (fakultativ, 15€/Aktive, 20€/Philister) erfolgt vorab lediglich eine verbindliche Anmeldung, jedoch noch keine Bezahlung! Diese erfolgt auf Selbstzahlerbasis vor Ort (im Tagungsbüro und am Eingang zum Begrüßungsabend). Bitte diesen Betrag nicht überweisen!

Für alle Gottesdienste sind Konzelebranten und Messdiener herzlich willkommen. Wir bitten um entsprechenden Vermerk bei der Anmeldung und gerne auch bei der Meldung im Tagungsbüro vor Ort.

Mittagessen

Der Tagungsort, der Stephansaal, befindet sich direkt in der Innenstadt. Die Teilnehmenden werden daher gebeten, das Mittagessen in der Karlsruher Innenstadt individuell zu sich zu nehmen.

Mobilität

Die Veranstaltungsorte sind mit dem ÖPNV gut erreichbar. Weitere Informationen sind im Begleitheft zur Generalversammlung erhältlich. Alle Veranstaltungsorte liegen in der Tarifwabe 100 (Karlsruhe).

Das lokale ÖPNV-Netz in Karlsruhe ermöglicht auch eine bequeme Anreise mit dem Zug. Vom Hauptbahnhof-Vorplatz besteht direkte Verbindung zu den Haltestellen Ettlinger Tor und Marktplatz. Von dort sind es fünf Minuten Fußweg zum Tagungsbüro im Stephansaal.

Parkplätze (kostenpflichtig) in der Nähe des Tagungsortes

  • Tiefgarage Friedrichsplatz, Friedrichsplatz 7 (50m)
  • Parkhaus Ettlinger Tor, Karl-Friedrich-Str. 26 (300m)
  • Parkhaus Badische Landesbibliothek, Ritterstraße 20 (300m)
  • Parkhaus Karstadt, Zähringerstraße 69 (200m)
  • Parkhaus Marktplatz, Kreuzstraße 13A (400m)
  • Parkhaus Amalienstraße, Amalienstraße 10 (400m)
  • Parkhaus Herrenstraße / Zirkel, Herrenstraße 9 (400m)

Die Parksituation in Karlsruhe ist angespannt, i.d.R. gilt Anwohner-Parken. Es wird kontrolliert!

Kinderbetreuung

Für die Kinderbetreuung während der Plenarsitzungen haben wir den Kinder-Saal der Pfarrgemeinde im direkten Nebengebäude reserviert. Wir bitten um eine Voranmeldung bei der Anmeldung oder separat an die Verbandsgeschäftsstelle oder an gv2023@unitas.org , wenn möglich.

Beitragstabelle

Beitragstabelle für kostenpflichtige Veranstaltungspunkte
Veranstaltung Preis p.P. (Aktive) Preis p.P. (AHHD) Mindestzahl Maximalzahl
GV-Beitrag 40,- EUR 60,- EUR    
Kaution 60,- EUR      

Donnerstag, 18.05.2023

       
Begrüßungsabend ohne Essen       250
Begrüßungsabend Buffet normal (Vor-Ort-Zahlung) 15,- EUR 20,- EUR    
Begrüßungsabend Buffet vegetarisch (Vor-Ort-Zahlung) 15,- EUR 20,- EUR    

Freitag, 19.05.2023

       
Führung „Im Namen des Volkes“ (10 Uhr) 5,- EUR 5,- EUR 10 30

Samstag, 20.05.2023

       
Führung „Geschichte Karlsruhe“ (14 Uhr) 5,- EUR 5,- EUR 10 30
Festkommers (wenn keine weitere GV-Teilnahme) 10,- EUR 30,- EUR    

Datenschutzhinweise

Es gelten die Datenschutz-Hinweise entsprechend Informationspflicht der DSGVO. Diese können hier (www.unitas.org/dsgvo-information ) heruntergeladen werden.

Während der Veranstaltung werden zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit u.U. Fotografien angefertigt. Bitte beachte hierzu die Datenschutz-Erläuterungen, die hier (www.unitas.org/dsgvo-fotografie ) heruntergeladen werden können.

Schöne Ecken in Karlsruhe

Programmablauf
Uhrzeit Veranstaltung Ort
  Donnerstag, 18.05.2023  
9:30 Laudes zum Auftakt der GV Stephansaal
10:00 Besetzung und Eröffnungs des Tagungsbüros Stephansaal
  Unterkunft Aktive Jugendherberge nach Anmeldung im Tagungsbüro
10:00 Sitzung des Verbandsvorstands und der Verbandsämter Füssinger-Saal (Stephansaal)
12:00 Mittagspause Innenstadt
13:00 1. Plenarsitzung / Eröffnung / Finanzen Stephansaal
14:30 Kaffeepause Stephansaal Foyer
14:45 getrennte Sitzungen von AHB, HDB und Aktivitas Schofer-Saal (AHB), Füssinger-Saal (HDB), Stephansaal (Aktivitas)
17:30 Eröffnnungsmesse St. Bernhard, Durlacher Tor
ab 19:00 Begrüßungsabend Schalander der Hoepfner Brauerei
  Freitag, 19.05.2023  
8:30 Morgenmesse mit Impuls St. Stephan
9:00 Tagungsbüro Stephansaal
9:30 2. Plenarsitzung Stephansaal
9:30 Begleitprogramm Karl-Friedrich-Denkmal am Schlossplatz
10:30 Kaffeepause Stephansaal Foyer
12:30 Mittagspause Innenstadt
14:00 3. Plenarsitzung Stephansaal
14:00 Begleitprogramm Stephansaal
15:30 Kaffeepause Stephansaal Foyer
16:00 4. Plenarsitzung Stephansaal
ab 18:00 freies Abendprogramm in der Stadt Innenstadt
ab 20:00 Ausklang auf dem Unitas-Haus Eisenlohrstraße 23
  Samstag, 20.05.2023  
9:30 Verbandsmesse St. Stephan
10:30 Tagungsbüro Stephansaal
11:00 Podiumsdiskussion „Brauchen wir Kinderrechte im Grundgesetz?“ Stephansaal
12:30 Empfang der Stiftung „UNITAS 150 plus“ Stephansaal
14:00 evtl 5. Plenarsitzung Stephansaal
14:00 Sitzung des ZHBV Füssinger-Saal (Stephansaal)
14:00 Begleitprogramm Stephansaal
17:30 Chargenessen mit Chargenfoto Badnerland-Halle Neureut
19:00 bis 22:00 Festkommers Badnerland-Halle Neureut
anschl. Ausklang Badnerland-Halle Neureut
  Sonntag, 21.05.2023  
9:00 Pontifikalamt St. Stephan
11:00 Ende der Generalversammlung  

Satzungsgemäße Hinweise

Gemäß der Verbandssatzung sind Anträge zur Generalversammlung bis zum 23.03.2023 in schriftlicher und elektronischer Ausfertigung in der Verbandsgeschäftsstelle (Postfach: 20 21 80, 41552 Kaarst), einzureichen. Den Anträgen sind eine Begründung sowie eine Protokollabschrift über den Beschluss des Antrages durch das jeweilige Gremium beizufügen. Teilnahmeberechtigt an den Plenarsitzungen sind alle Verbandsmitglieder (Vereine / § 4 VS) des Unitas-Verbandes und deren Mitglieder.

Stimmberechtigt bei den Plenarsitzungen ist gem. § 10 (7) VS je ein bevollmächtigter Vertreter eines aktiven Studentenvereins oder eine bevollmächtigte Vertreterin eines Studentinnenvereins, des Weiteren je ein bevollmächtigter Vertreter eines Altherrenvereins bzw. eine bevollmächtigte Vertreterin eines Hohedamenvereins. Jeder offizielle Vertreter ist nur für einen Verein stimmberechtigt.


Zurück