Paderborn
Einladung zur 149. Generalversammlung
Der Vorstand und die Unitas Anna Westphalia laden zur 149. Generalversammlung des Unitas-Verbandes vom 08.05.-10.05.2026 nach Paderborn ein.
„Werte, Wille, Wandel: gemeinsam in die Zukunft “
Untenstehend einige Informationen.
Anmeldefrist
Anmeldefrist ist der 29.03.2026
Die Frist ist relevant für eine gültige Anmeldung sowie Abmeldungen bei Aktivenvereinen und Einbehalt der Kaution. Details hierzu werden in der unitas 1/2026 erläutert und sind aus den vergangenen Jahren bekannt.
Allgemeines
Datenschutzhinweise
Es gelten die Datenschutz-Hinweise entsprechend Informationspflicht der DSGVO. Diese können hier (www.unitas.org/dsgvo-information ) heruntergeladen werden.
Während der Veranstaltung werden zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit u.U. Fotografien angefertigt. Bitte beachte hierzu die Datenschutz-Erläuterungen, die hier (www.unitas.org/dsgvo-fotografie ) heruntergeladen werden können.
Satzungsgemäße Hinweise
Gemäß der Verbandssatzung sind Anträge zur Generalversammlung bis zum 12.03.2026 in schriftlicher und elektronischer Ausfertigung in der Verbandsgeschäftsstelle, Postfach 20 21 80, 41552 Kaarst, einzureichen. Den Anträgen sind eine Begründung sowie eine Protokollabschrift über den Beschluss des Antrages durch das jeweilige Gremium beizufügen. Teilnahmeberechtigt an den Plenarsitzungen sind alle Verbandsmitglieder (Vereine / § 4 VS) des Unitas-Verbandes und deren Mitglieder. Stimmberechtigt bei den Plenarsitzungen ist gem. § 10 (8) VS je ein bevollmächtigter Vertreter eines aktiven Studentenvereins oder eine bevollmächtigte Vertreterin eines Studentinnenvereins, des Weiteren je ein bevollmächtigter Vertreter eines Altherrenvereins bzw. eine bevollmächtigte Vertreterin eines Hohedamenvereins.
Jeder offizielle Vertreter ist nur für einen Verein stimmberechtigt. Die Meldung aller offiziellen Vertreter hat bis zum 29.03.2026 an die Verbandsgeschäftsstelle zu erfolgen. Die entsprechenden Formulare werden den Vereinen zeitnah zugestellt.