Würzburg

Einladung zur 148. Generalversammlung
Der Vorstand und die Unitas Würzburg laden zur 148. Generalversammlung des Unitas-Verbandes vom 29.05.-01.06.2025 nach Würzburg ein.
„Wer ist mein Nächster?“
Untenstehend einige Informationen.
Uhrzeit | Veranstaltung | Ort |
---|---|---|
Donnerstag, 29.05.2024 | ||
09:30 | Laudes zum Auftakt der GV | Marienkapelle |
10:00 | Besetzung & Öffnung Tagungsbüros, Unterkunft Aktive | CCW Foyer |
11:00 | Sitzung Verbandsvorstand und der Verbandsämter | CCW Panoramaraum |
13:00 | 1. Plenarsitzung/Eröffnung/Finanzen | CCW Panoramaraum |
15:00 | Kaffeepause | Panoramafoyer |
15:15 | Getrennte Sitzungen von AHB, HDB und Aktivitas | CCW Panoramaraum |
18:00 | Eröffnungsmesse | Marienkapelle |
19:30 | Begrüßungsabend im „Bürgerspital“ | Bürgerspital |
Freitag, 30.05.2024 | ||
8:30 | Morgenmesse mit Impuls | Marienkapelle |
9:00 | Tagungsbüro | CCW Foyer |
9:30 | 2. Plenarsitzung | CCW Panoramaraum |
9:30 | Begleitprogrammpunkt „Weltkulturerbe Residenz“ | Frankoniabrunnen |
10:30 | Kaffeepause | Panoramafoyer |
12:30 | Mittagspause | offen |
14:00 | 3. Plenarsitzung | CCW Panoramaraum |
14:00 | Begleitprogrammpunkt „Streifzug durch die Altstadt“ | CCW Foyer |
14:00 | Begleitprogrammpunkt „Palliativstation Juliusspital“ | Juliusspital |
15:30 | Kaffeepause | Panoramafoyer |
16:00 | 4. Plenarsitzung | CCW Panoramaraum |
19:30 | Empfang Stiftung 150 PLUS | CCW Foyer |
20:00 | Festball | CCW Franconia-Saal |
Samstag, 25.05.2024 | ||
9:30 | Verbandsmesse | Marienkapelle |
10:30 | Tagungsbüro | CCW Foyer |
11:00 | Impulsreferat „Wer ist mein Nächster?“ anschl. Podiumsdiskussion mit Vertretern der Caritas (Referat durch Hw. H. Fbr. Professor Dr. Elmar Nass, Moderation: Markus Reder) |
CCW Panoramaraum |
13:30 | Mittagspause | offen |
14:30 | Sitzung ZHBV | CCW Panoramaraum |
14:30 | Begleitprogrammpunkt „Weinbergwanderung“ | CCW Foyer |
17:30 | Chargenessen bzw. Aktivenessen | JHB |
20:00 | Commers (Festredner: Hw. H. P. Bbr. Dr. Christian Rentsch OSA) | CCW Franconia-Saal |
ab 23:00 | Ausklang | adH. Unitas-Hetania |
Sonntag, 01.06.2025 | ||
10:00 | Pontifikalamt/Zelebrant: S. E. Erzbischof em. Bbr. Professor Dr. Ludwig Schick | Neumünster |
12:00 | Ausklang der 148. Generalversammlung |
Anmeldeinformationen
Die Anmeldung erfolgt über ein vereinfachtes Online-Anmeldeverfahren unter Anmeldung zur 148. Generalversammlung
. Jeder Verein meldet seine Aktiven in einer Anmeldung an, AHHD können sich persönlich anmelden. Die Anmeldung wird nach Eingang per E-Mail bestätigt.
Die Anmeldefrist endet am 21. April 2024. Jede Anmeldung ist erst nach erfolgter Überweisung des Teilnehmerbetrags und der Kaution wirksam.
Bitte gebt bei der Anmeldung gesondert an:
• Ob ihr eine Chargen-Abordnungen für den Festkommers und die Abschlussmesse stellt
• Ob ihr als Konzelebranten oder Messdiener an den Gottesdiensten teilnehmt (eine Meldung im Tagungsbüro vor Ort ist dazu ebenfalls möglich)
Anmeldefrist
Anmeldefrist ist der 21.04.2024
Die Frist ist relevant für eine gültige Anmeldung sowie Abmeldungen bei Aktivenvereinen und Einbehalt der Kaution. Details hierzu werden in der unitas 1/2024 erläutert und sind aus den vergangenen Jahren bekannt.
Allgemeines
Datenschutzhinweise
Es gelten die Datenschutz-Hinweise entsprechend Informationspflicht der DSGVO. Diese können hier (www.unitas.org/dsgvo-information ) heruntergeladen werden.
Während der Veranstaltung werden zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit u.U. Fotografien angefertigt. Bitte beachte hierzu die Datenschutz-Erläuterungen, die hier (www.unitas.org/dsgvo-fotografie ) heruntergeladen werden können.
Satzungsgemäße Hinweise
Gemäß der Verbandssatzung sind Anträge zur Generalversammlung bis zum 28. März 2025 in schriftlicher und elektronischer Ausfertigung in der Verbandsgeschäftsstelle (Postfach: 20 21 80, 41552 Kaarst) einzureichen. Den Anträgen sind eine Begründung sowie eine Protokollabschrift über den Beschluss des Antrages durch das jeweilige Gremium beizufügen. Teilnahmeberechtigt an den Plenarsitzungen sind alle Verbandsmitglieder (Vereine / § 4 VS) des Unitas-Verbandes und deren Mitglieder. Stimmberechtigt bei den Plenarsitzungen ist gem. § 10 (7) VS je ein bevollmächtigter Vertreter eines aktiven Studentenvereins oder eine bevollmächtigte Vertreterin eines Studentinnenvereins, des Weiteren je ein bevollmächtigter Vertreter eines Altherrenvereins bzw. eine bevollmächtigte Vertreterin eines Hohedamenvereins. Jeder offizielle Vertreter ist nur für einen Verein stimmberechtigt.
Die Meldung aller offiziellen Vertreter muss bis zum 21. April 2024 an die Verbandsgeschäftsstelle erfolgen. Die entsprechenden Formulare werden zeitnah zugeschickt.