Würzburg

Einladung zur 148. Generalversammlung

 

Der Vorstand und die Unitas Würzburg laden zur 148. Generalversammlung des Unitas-Verbandes vom 29.05.-01.06.2025 nach Würzburg ein.

„Wer ist mein Nächster?“

Untenstehend einige Informationen.

 

Programmablauf (Stand 26.04.2025)
Uhrzeit Veranstaltung Ort
  Donnerstag, 29.05.2024  
09:30 Laudes zum Auftakt der GV Marienkapelle
10:00 Besetzung & Öffnung Tagungsbüros, Unterkunft Aktive CCW Foyer
11:00 Sitzung Verbandsvorstand und der Verbandsämter CCW Panoramaraum
13:00 1. Plenarsitzung/Eröffnung/Finanzen CCW Panoramaraum
15:00 Kaffeepause Panoramafoyer
15:15 Getrennte Sitzungen von AHB, HDB und Aktivitas CCW Panoramaraum
18:00 Eröffnungsmesse Marienkapelle
19:30 Begrüßungsabend im „Bürgerspital“ Bürgerspital
  Freitag, 30.05.2024  
8:30 Morgenmesse mit Impuls Marienkapelle
9:00 Tagungsbüro CCW Foyer
9:30 2. Plenarsitzung CCW Panoramaraum
9:30 Begleitprogrammpunkt „Weltkulturerbe Residenz“ Frankoniabrunnen
10:30 Kaffeepause Panoramafoyer
12:30 Mittagspause offen
14:00 3. Plenarsitzung CCW Panoramaraum
14:00 Begleitprogrammpunkt „Streifzug durch die Altstadt“ CCW Foyer
14:00 Begleitprogrammpunkt „Palliativstation Juliusspital“ Juliusspital
15:30 Kaffeepause Panoramafoyer
16:00 4. Plenarsitzung CCW Panoramaraum
19:30 Empfang Stiftung 150 PLUS CCW Foyer
20:00 Festball CCW Franconia-Saal
  Samstag, 25.05.2024  
9:30 Verbandsmesse Marienkapelle
10:30 Tagungsbüro CCW Foyer
11:00 Impulsreferat „Wer ist mein Nächster?“
anschl. Podiumsdiskussion mit Vertretern der Caritas (Referat durch Hw. H. Fbr. Professor Dr. Elmar Nass, Moderation: Markus Reder)
CCW Panoramaraum
13:30 Mittagspause offen
14:30 Sitzung ZHBV CCW Panoramaraum
14:30 Begleitprogrammpunkt „Weinbergwanderung“ CCW Foyer
17:30 Chargenessen bzw. Aktivenessen JHB
20:00 Commers (Festredner: Hw. H. P. Bbr. Dr. Christian Rentsch OSA) CCW Franconia-Saal
ab 23:00 Ausklang adH. Unitas-Hetania
  Sonntag, 01.06.2025  
10:00 Pontifikalamt/Zelebrant: S. E. Erzbischof em. Bbr. Professor Dr. Ludwig Schick Neumünster
12:00 Ausklang der 148. Generalversammlung  

Anmeldeinformationen

Die Anmeldung erfolgt über ein vereinfachtes Online-Anmeldeverfahren unter Anmeldung zur 148. Generalversammlung . Jeder Verein meldet seine Aktiven in einer Anmeldung an, AHHD können sich persönlich anmelden. Die Anmeldung wird nach Eingang per E-Mail bestätigt.
Die Anmeldefrist endet am 21. April 2024. Jede Anmeldung ist erst nach erfolgter Überweisung des Teilnehmerbetrags und der Kaution wirksam.
Bitte gebt bei der Anmeldung gesondert an:
• Ob ihr eine Chargen-Abordnungen für den Festkommers und die Abschlussmesse stellt
• Ob ihr als Konzelebranten oder Messdiener an den Gottesdiensten teilnehmt (eine Meldung im Tagungsbüro vor Ort ist dazu ebenfalls möglich)

Anmeldefrist

Anmeldefrist ist der 21.04.2024

Die Frist ist relevant für eine gültige Anmeldung sowie Abmeldungen bei Aktivenvereinen und Einbehalt der Kaution. Details hierzu werden in der unitas 1/2024 erläutert und sind aus den vergangenen Jahren bekannt.

Allgemeines

Datenschutzhinweise

Es gelten die Datenschutz-Hinweise entsprechend Informationspflicht der DSGVO. Diese können hier (www.unitas.org/dsgvo-information ) heruntergeladen werden.

Während der Veranstaltung werden zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit u.U. Fotografien angefertigt. Bitte beachte hierzu die Datenschutz-Erläuterungen, die hier (www.unitas.org/dsgvo-fotografie ) heruntergeladen werden können.

Satzungsgemäße Hinweise

Gemäß der Verbandssatzung sind Anträge zur Generalversammlung bis zum 28. März 2025 in schriftlicher und elektronischer Ausfertigung in der Verbandsgeschäftsstelle (Postfach: 20 21 80, 41552 Kaarst) einzureichen. Den Anträgen sind eine Begründung sowie eine Protokollabschrift über den Beschluss des Antrages durch das jeweilige Gremium beizufügen. Teilnahmeberechtigt an den Plenarsitzungen sind alle Verbandsmitglieder (Vereine / § 4 VS) des Unitas-Verbandes und deren Mitglieder. Stimmberechtigt bei den Plenarsitzungen ist gem. § 10 (7) VS je ein bevollmächtigter Vertreter eines aktiven Studentenvereins oder eine bevollmächtigte Vertreterin eines Studentinnenvereins, des Weiteren je ein bevollmächtigter Vertreter eines Altherrenvereins bzw. eine bevollmächtigte Vertreterin eines Hohedamenvereins. Jeder offizielle Vertreter ist nur für einen Verein stimmberechtigt.

Die Meldung aller offiziellen Vertreter muss bis zum 21. April 2024 an die Verbandsgeschäftsstelle erfolgen. Die entsprechenden Formulare werden zeitnah zugeschickt.


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