Generalversammlung

(Abk. „GV“) Höchste Instanz des Verbandes. Ihre Beschlüsse binden alle Vereine und Mitglieder.

Die Generalversammlung tagt jährlich. Stimmberechtigt ist mit je einer Stimme der jeweilige Vertreter eines Aktivenvereins, eines Hohendamenvereins und eines Altherrenvereins. Sie bestimmt über die Verbandssatzung und die Vereinssatzungen, beschließt über Aufnahme und Ausschluss eines Vereins und sonstige in jedem Fall alle Vereine bindende Beschlüsse und Resolutionen. Sie wählt den Vorort und die Mitglieder des Verbandsvorstandes.

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